Roman Zehetmayer

Kloster und Gericht

Die Entwicklung der klösterlichen Gerichtsrechte und Gerichtsbarkeit im 13. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Zisterze Zwettl

(Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 40)
184 S.
24 x 17 cm, Br.
Preis: € 34.80
978-3-486-64846-1 (D), 978-3-7029-0457-9 (A)

Im 13. Jahrhundert war das innere Gefüge eines Landes zu einem guten Teil von der Gerichtsorganisation geprägt. So hatte etwa die Ausübung von richterlichen Rechten weitreichende Konsequenzen auf die persönliche Stellung innerhalb eines Gesellschaftssystems, oder die regionalen Verwaltungsstrukturen waren entscheidend von der Einteilung eines Landes in verschiedene Gerichtsbezirke bestimmt. Das vorrangige Ziel des Buches ist es, die Entwicklung der klösterlichen Gerichtsrechte und der Gerichtsbarkeit zu analysieren, um damit letztendlich einen Beitrag zur Erforschung der Struktur bzw. des inneren Gefüges des Landes (Nieder-)Österreich zu leisten.

Aus mehrfachen Gründen hat sich dabei das Stift Zwettl und das Waldviertel als Ausgangspunkt für die Untersuchungen angeboten: So aufgrund der historischen Entwicklung des Raumes. Rodung, Besiedelung und Herrschaftsaufbau erfolgten zu einem relativ späten Zeitpunkt, als die Schriftlichkeit in unseren Breiten schon jenes Stadium erreicht hatte, um diese Vorgänge anhand der Quellen zumindest zum Teil sichtbar machen zu können. Dazu kommt eine grundsätzlich relativ günstige Überlieferung, die im 13. Jahrhundert über weite Strecken auf der sogenannten Zwettler Bärenhaut beruht. Der Adel dieser Region lebte hier länger als anderswo nach rechtlich konservativen Grundsätzen, die in den Urkunden dieser Handschrift besonders gut zum Ausdruck kommen. Diese Konstellation bewirkt, daß viele Verfassungsänderungen hier besser als anderswo sichtbar werden und sich zeigen lassen.

Im Mittelpunkt der Studie steht also eine präzise und erschöpfende Auswertung des gesamten Archivbestandes der Zisterze, wodurch jene Kräfte und Akteure herausgefiltert werden sollten, die "hinter" den Veränderungen der Gerichtsrechte und Gerichtsorganisation standen.

Die Kuenringer haben seit etwa 1100 das mittlere und westliche Waldviertel herrschaftlich durchdrungen und 1138 inmitten dieses von ihnen dominierten Raumes die Zisterze Zwettl gegründet. Trotz des baldigen Todes des eigentlichen Stifters blieb das Kloster zunächst unter dem Einfluß dieser Familie. Obwohl Zwettl versuchte, jede Gelegenheit auszunutzen, um Gerichtsrechte in seine Hände zu bekommen und sich vom weltlichen Einfluß zu befreien, waren die konservativ-adelsrechtlich eingestellten Kuenringern zunächst nicht bereit, der Zisterze Vogtei- und damit auch Gerichtsfreiheiten zukommen zu lassen. Die weitere Entwicklung der Gerichtsrechte war dann zu einem guten Teil von den "allgemeinen" Änderungen der Gerichtsverfassung und von Machtverschiebungen im weiteren und engeren Umfeld beeinflußt, deren Analyse einen Gegenstand des Buches darstellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage nach der Gerichtspraxis und nach den "Instanzen", die letztendlich den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens bewirkten. Viel Raum nimmt dabei Untersuchungen zur außerordentlichen Streitbeilegung und zur Entwicklung des Dorfgerichtswesens ein. Das letzte Kapitel ist der rechtlichen Stellung Zwettls in den Städten gewidmet. Im Laufe des 13. Jahrhunderts wurde die Zisterze mit immer mehr Immunitäten in den Städten ausgestattet, was schließlich Widerstand der Bürger hervorrief und zu handfesten Konflikten führen konnte. Im 14. Jahrhundert wurden diese Freiheiten vor allem durch Rudolf IV. wieder eingeschränkt. Abschließend wird, gleichsam als Epilog, noch auf die Frage eingegangen, ob das Stift Zwettl jemals Besitzrechte über die gleichnamige Stadt erlangen konnte.