Prüfungstermine

Masterstudium April 2019

 

Letztmöglicher Termin für den Abschluss des Masterstudiums ("Studienplan ALT").

Liebe Studierende,

der letztmögliche Termin für die Abschlussprüfung des Masterstudiums Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft ("Studienplan ALT") ist für April 2019 geplant:

 

Schriftliche Prüfung:
Montag, 1. April 2019, 9:00 bis 13:00 Uhr (Urkundenlehre, Elise-Richter-Saal)

Dienstag, 2. April 2019, 9:00 bis 13:00 Uhr (Aktenkunde, WStLA, Gasometer, Großer Vortragssaal, 4. Archivgeschoß)

Mittwoch, 3. April 2019, 9:00 bis 11:00 Uhr (gewähltes Erweiterungsmodul: Archivwissenschaft oder Geschichtsforschung, WStLA, Gasometer, Großer Vortragssaal, 4. Archivgeschoß)

Mündliche Prüfung:
Freitag, 5. April 2019, ab 10 Uhr im Direktionszimmer des IÖG


Falls Sie die Absicht haben, zu diesem Termin anzutreten, geben Sie dies bitte umgehend bekannt und nehmen Sie, um unliebsame Überraschungen (PrüferIn am Prüfungstag verhindert usw.) zu vermeiden, rechtzeitig Kontakt mit Ihren PrüferInnen auf.
Bitte geben Sie auch mit so rasch wie möglich bekannt, welche PrüferInnen Sie wählen möchten.
 
Um Probleme, die durch Ansuchen um Fristverkürzung bei der SPL entstehen, zu vermeiden, ersuche ich Sie, die vorgegebenen Fristen einzuhalten. Außerdem sollten Sie auch die für die Abschlussprüfung relevanten Passagen im Studienplan (siehe IÖG-Homepage bzw. SSC-Homepage) durchlesen.
 
Bitte vergessen Sie auch nicht auf die Bestätigung über das abgeleistete Archivpraktikum (Kopie für das IÖG, das Original brauchen Sie zum Einreichen bei der Prüfungsanmeldung) und den etwa eine A4-Seite langen, datierten und unterschriebenen zugehörigen Bericht (den braucht nur das IÖG).
 
Bitte bedenken Sie auch, dass der Prüfungssenat prinzipiell aus FÜNF Mitgliedern bestehen muss:
1)     Vorsitzender (für alle: Direktor Univ.-Prof. Dr. Thomas Winkelbauer)
2)     BetreuerIn Ihrer Abschlussarbeit
3)     PrüferIn Urkundenlehre
4)     PrüferIn Aktenkunde
5)     PrüferIn Erweiterungsmodul
Bei Personengleichheit (BetreuerIn oder Vorsitzender = PrüferIn) müssen Sie weitere PrüferInnen nominieren. Auf dem Ansuchen um Zuteilung von PrüferInnen sind diese als weitere PrüferInnen zum jeweiligen Prüfungsgegenstand zu vermerken. Ausgeschlossen ist eine PrüferInnengleichheit zwischen den Prüfungsgenständen, d. h. Urkundenlehre, Aktenkunde und das Erweiterungsmodul müssen von unterschiedlichen PrüferInnen geprüft werden.

Das Ansuchen um Zuteilung von PrüferInnen muss vom Vorsitzenden (Prof. Winkelbauer) NICHT unterschrieben werden.

Wenn Sie Fragen zur PrüferInnenwahl bzw. zur möglichen Zusammensetzung des Prüfungssenats haben, können Sie sich jederzeit per Mail an mich wenden (birgit.aubrunner@univie.ac.at).
 
 
Mit der nochmaligen Bitte um möglichst rasche Mitteilung, wer von Ihnen antreten möchte, und den besten Wünschen für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung.

Birgit Aubrunner