Forschungsstipendien des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung vergibt zweimal im Jahr (Februar und September) Forschungsstipendien. Die vergebenen Forschungsstipendien sind vor allem für Studierende des Masterstudiums „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ an der Universität Wien bestimmt und sollen den Studierenden eine konzentrierte Arbeit an ihrer Masterarbeit ermöglichen. Wenn keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, kann ein Stipendium auch an Studierende vergeben werden, die an einer Dissertation arbeiten - vorzugsweise unter Betreuung von Lehrenden des IÖG und aus am IÖG behandelten Forschungsschwerpunkten. Die Stipendien werden für eine Dauer von fünf Monaten vergeben und betragen derzeit (idR) 1000,- Euro monatlich.
Für eine Bewerbung um ein Stipendium ist die Erfüllung folgender Voraussetzungen erforderlich:
- abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium der Geschichte oder eines nahe verwandten Faches
- Masterarbeit zu einem Thema, das im Bereich eines der Forschungsschwerpunkte des IÖG liegt
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Landes der EU (bzw. gleichgestellte Personen gemäß §4 des Studienförderungsgesetzes).
- Immatrikulation an der Universität Wien
Dem Stipendienantrag ist eine knappe Darstellung des Forschungsprojektes und der während der Stipendienlaufzeit beabsichtigten Arbeitsschritte (Umfang maximal 10000 Zeichen) sowie eine Liste der für das Vorhaben wesentlichsten Literatur (Umfang maximal eine Seite) und ein Lebenslauf (CV) beizugeben.
Auf ein Stipendium des IÖG besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine aus den Lehrenden des Masterstudiums „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ gebildete Kommission. Das Institut behält sich vor, keine Stipendien zu vergeben, falls keine geeigneten Bewerbungen vorliegen. Von den Stipendiat*innen wird während der Stipendienlaufzeit eine konzentrierte Arbeit an ihrem jeweiligen Vorhaben erwartet; am Ende der Stipendienlaufzeit ist ein Bericht über die ausgeführten Arbeiten abzugeben. Für eine allfällige Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung haben die Stipendienbezieherinnen selbst Sorge zu tragen. (In der Regel gilt: Sofern die jährliche Zuverdienstgrenze überschritten wird, muss das Einkommen versteuert werden)
Bewerbungsfrist Sommersemester: 31.Jänner
Entscheidung: Mitte Februar
Bewerbungsfrist Wintersemester: 30.August
Entscheidung: Mitte September
Ihre Bewerbungen reichen Sie ausnahmslos online hier ein: Submissions
Kontaktpersonen
Fragen zur Antragstellung (Eligibility etc.): Dr. Christoph Egger
Technische Fragestellung: Mag. Michael Wimmer