Rainer Murauer
Die geistliche Gerichtsbarkeit im Salzburger Eigenbistum Gurk
(Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 52)
2009, 210 S.
2 s/w-Abb., 24 x 17 cm, Br.
Preis: € 29.90
Böhlau
978-3-205-77939-1 (A), 978-3-486-58937-5 (D)
Das von Salzburg aus im 11. Jahrhundert eingerichtete Bistum Gurk ist Vorläufer der heutigen Diözese Gurk-Klagenfurt. Das Buch erhellt einen entscheidenden Abschnitt der Gurker Geschichte, in dem das Bistum einerseits eine wichtige Rolle im Salzburger Diözesanverband spielte, andererseits seine Emanzipation aus der engen Abhängigkeit von den Erzbischöfen anstrebte. Beide Phänomene sind nur vor dem Hintergrund des großen intellektuellen Aufbruchs Europas im 12. Jahrhundert zu verstehen, zu dessen Aspekten auch die Ausbildung eines systematischen Kirchenrechts gehört. Das Ringen um die Anwendung dieses gesamteuropäischen, internationalen Rechts gehört zu den grundlegenden Prozessen, die weit über die Kirche hinaus wirkten, zu einer Verrechtlichung und Systematisierung auch des politischen Lebens führten, zur Bildung der Länder und letztlich des europäischen Staatensystems beitrugen, aber auch tief in das Alltagsleben der Menschen eingriffen.
Zwei "Handlungsstränge" ziehen also durch das Buch. Einer ist die Anwendung des gelehrten kanonischen Rechts durch die Gurker Bischöfe, oft in enger Kooperation mit den Salzburger Erzbischöfen. Das zweite große Thema ist der Streit um die Freiheit der Bischofswahl durch das Domkapitel von Gurk, die das kanonische Recht forderte, während die Salzburger Erzbischöfe das Besetzungsrecht in der Hand behalten wollten. Diese Frage konnte nur auf höchster Ebene geklärt werden, und so kam es zu langen und mit großem Raffinement geführten Prozessen vor der päpstlichen Kurie, die ihrerseits wieder viel modernes Wissen ins Land brachten. Die Arbeit analysiert die kanonisch-rechtlichen Grundlagen und ihre Umsetzung und leistet damit eine Art "Übersetzungs- und Erschließungsarbeit" dieses spezialisierten Themenbereichs. Sie fügt sich in die Reihe jener Studien, die die Rezeption des gelehrten Rechts auf diözesaner Ebene untersuchen, und ist ein weiterer Baustein für die Erforschung dieses gesamteuropäischen Phänomens.
Inhalt
Vorwort
Einleitung
I. Die Rechtsstellung des Eigenbistums Gurk im 11. und 12. Jahrhundert
II. Der Anteil Gurks am erzbischöflichen Gericht
1. Die Epoche Romans I. (1131–1167)
2. Die Nachfolger Romans I.: Heinrich I. bis Ekkehard (1167–1200)
III. Die Delegationsgerichtsbarkeit des Papstes
IV. Das Gericht des Salzburger Erzbischofs in Gurker Angelegenheiten
V. Methoden der gütlichen Streitbeilegung – Vergleich und Schiedsgericht
1. Der Vergleich
2. Das Schiedsverfahren
Exkurs I: Der Streit zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Gurker Domkapitel um die Besetzung des Gurker Bischofsstuhles (1180–1232)
Exkurs II: Der Streit um die Kirche St. Lorenzen am Steinfeld Zusammenfassung: Das Eindringen des neuen Rechts in der Diözese Gurk
Anhang: Papsturkunden zum Streit um die Besetzung des Gurker Bischofsstuhles
Abkürzungs- und Siglenverzeichnis
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
Literatur
Index